Sportbetrieb startet ab 11. Mai

Maßnahmen- und Hygieneplan für die Wiederaufnahme des Sport- und Trainingsbetriebes für die Abteilung Rollkunstlauf ab dem 11. Mai 2020 (RRV-Corona-Plan)
Stand: 07. Mai 2020

  1. Der Trainings- und Sportbetrieb im RRV orientiert sich immer und ausschließlich an den gesetzlichen Vorschriften des Landes sowie den Vorgaben der Ordnungsbehörden von Landkreis und Stadt und ist deshalb auch laufenden Veränderungen unterworfen. Änderungen dieses RRV-Corona-Planes werden wie dieser Grundplan per Aushang, WhatsApp-Gruppen und Veröffentlichung auf der RRV-Homepage bekanntgegeben und treten, sofern nichts anderes bestimmt ist, immer mit sofortiger Wirkung in Kraft.

  2. Sportler mit Symptomen von Erkältungskrankheiten oder sonstigen Krankheiten sind vom Trainingsbetrieb ausgeschlossen. Jeder Sportler und ggf. dessen Erziehungsberechtigte sind dazu angehalten, den Gesundheitszustand zu prüfen und die Verantwortung für die Einhaltung des Sportverbots bei Erkrankung zu übernehmen.

  3. Der Sportbetrieb findet nur in Kleingruppen mit 4, ausnahmsweise max. 5 Sportlern und max. 2 Trainern zu den von der Abteilungsleitung festgelegten und vom Vorstand genehmigten Trainingszeiten statt. Freies Training ist grds. ausgeschlossen bzw. nur ausnahmeweise in begründeten Einzelfällen mit Genehmigung des Vorstands möglich.

  4. Das Training ist so zu organisieren und durch zu führen, dass die Sportler zueinander und zu den Trainern den Mindestabstand von 1,5 Metern immer einhalten können.

  5. Vor, während und nach dem Trainingsbetrieb ist jeglicher Körperkontakt, auch Händeschütteln, Umarmen o.ä. strengstens untersagt.

  6. Die Anwesenheit von Eltern und sonstigen Begleitpersonen ist während des kompletten Trainings auf der gesamten Sportanlage nicht gestattet.

  7. Der Aufenthalt im Vereinsgelände ist nur für die jeweilige Trainingseinheit gestattet, anschließend ist das Gelände wieder unverzüglich zu verlassen.

  8. Für das Training steht nur die Rollschuhbahn zur Verfügung. Das Vereinsheim, die Umkleideräume, die Duschen und die Trainingshalle bleiben vorerst gesperrt. Die WC’s sollen nur in dringenden Ausnahmefällen benutzt werden.

  9. Die Sportler sollen bereits, soweit möglich, in der Trainingskleidung zum Training kommen. Weiteres An- und Ausziehen (z.B. der Rollschuhe) ist nur auf fest ausgewiesenen Sitzplätzen am Rande der Bahn zulässig. Die am Boden und den Bänken markierten Sitzplätze berücksichtigen das Abstandsgebot und dürfen nicht verändert werden.

  10. Der Trainingswechsel der Trainingsgruppen findet zügig statt. Die nächste Gruppe wartet auf dem ausgewiesenen, markierten Vorplatz zwischen dem Tor, dem Vereinsheim und der Außenumzäunung bis die vorherige Gruppe auf dem markierten Ausgangsweg vollständig das Gelände verlassen hat. Die wartende Gruppe besteht innerhalb des Vereinsgeländes nur aus den Sportlern und Trainern dieser Trainingsgruppe. Das Abstandsgebot von mind. 1,5 Meter zwischen den wartenden Personen ist zwingend einzuhalten.

  11. Beim Trainingswechsel hat ein Sportler der auslaufenden Trainingsgruppe unter Aufsicht des Trainers oder der Trainer mit extra dafür bereitgestellten Einmalhandschuhen für das Desinfizieren der von allen benutzten Sitze (Sitzfläche, ggf. auch Lehne) mit einem bereitstehenden Desinfektionstuch zu sorgen, bevor die nächsten Sportler diese Plätze einnehmen. Ebenso für das Desinfizieren der Musikanlage. Ein Tuch reicht für alle Sitze. Gebrauchte Desinfektionstücher sind in den dafür bereitgestellten, geschlossenen Abfallbehälter zu entsorgen.

  12. Sollte die WC-Anlage ausnahmsweise benutzt werden, muss der Sportler, ggf. der Trainer, für das desinfizieren übernehmen von
    - Türklinken
    - Waschtischarmaturen
    - WC-Sitz

  13. Getränke müssen in verschließbaren Flaschen/Behältern selbst mitgebracht und zwingend wieder selbst mit nach Hause genommen werden. Das Austauschen von Getränken zwischen den Sportlern/Trainern ist untersagt, ebenso das Verzehren von Lebensmitteln während des Trainings auf dem Vereinsgelände.

  14. Den Sportlern und Trainern wird das Tragen von Mund-/Nase-Masken während des Kommens und Gehens, der Trainingsvorbereitungen usw. empfohlen, aber nicht vorgeschrieben.



    Für die Vorstandschaft:

    gez.                                      gez.
    Hanspeter Friede                   Dr. Lars Priebe
    1. Vorsitzender                      2. Vorsitzender

 

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Maßnahmen-und Hygieneplan für die Wiederaufnahme des Sport-und Trainingsbetriebes für die Abteilung Rollkunstlauf ab dem 11. Mai 2020 (RRV-Corona-Plan) 

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